Weiterbildung C,CE
Damit es für Sie demnächst nicht heißt: STOPP!
Ihr LKW-Führerschein ist ungültig!
Denken Sie bitte daran, alle gewerblich tätigen LKW-Fahrer, auch wenn die Fahrerlaubnis nach altem Recht erworben wurde, müssen spätestens zum 10.09.2014 eine regelmäßige Weiterbildung nachweisen. Diese besteht aus 35 Stunden Unterricht alle 5 Jahre, ohne Prüfung. Es wird also Zeit sich um die Weiterbildung zu kümmern, da der Andrang vor dem Stichtag erfahrungsgemäß groß sein wird.
Kurse nach Absprache
Anfrage zur Anmeldung bitte über unser Kontaktformular auf der Seite Kontakt.